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Arts of Elements - Datenschutzerklärung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 01.01.2021)          Arts of Elements,  Inhaber Gerd Müsel = nachfolgend "ARTS OF ELEMENTS" genannt


1. Geltung dieser Bedingungen


Für sämtliche Lieferungen, Leistungen sowie Angebote gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Verkaufsbedingungen.

ARTS OF ELEMENTS tritt in den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen als Verkäufer auf.

Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie auf der Vorderseite der Auftragsbestätigung spezifiziert und von einem Verkäufer hierzu ermächtigten Vertreter unterschrieben sind, oder anderweitig mit den Unterschriften von Vertretern sowohl des Käufers als auch des Verkäufers schriftlich festgehalten werden.

Bei gegebenenfalls auftretenden Unstimmigkeiten mit den generellen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers.

Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bestimmungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.


2. Angebot und Auftragsannahme


Die Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen des Verkäufers sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Mehrwertsteuer.

Der Kaufvertrag kommt mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden, oder ein Ermangelung derselben spätestens mit der Ausführung des Auftrages zustande.

Anstelle einer schriftlichen Annahmeerklärung kann ARTS OF ELEMENTS eine Rechnung entsprechenden Inhalts erteilen.

An allen technischen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Konstruktionsvorschlägen) behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Ohne Einwilligung durch ARTS OF ELEMENTS dürfen diese Unterlagen nicht anderweitig benutzt, insbesondere nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden.



3. Preise


Der Verkäufer behält sich das Recht auf Preiserhöhungen vor, außer es wurden ausdrücklich Festpreise mit begrenzter Geltungsdauer durch Vertrag oder Auftragsbestätigung festgelegt oder die Lieferung festgelegt oder die Lieferung verzögert sich um mehr als 4 Monate aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat. Es gilt der Preis des Liefertages ab Werk.

Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer und anderer Gebühren.

Im Vertrag zwischen den Parteien vereinbarte oder vom Besteller nachträglich gewünschte Nebenleistungen kann ARTS OF ELEMENTS zusätzlich in Rechnung stellen.

Haben sich nach Vertragsabschluß die Material-, Lohn- oder sonstige Kosten, die Grundlage der Preisgestaltung gewesen sind, berechtigt dies ARTS OF ELEMENTS zu einer Preisanpassung.


4. Lieferungen und Leistungen


Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vereinbart oder nach Vertragsabschluß von Arts of Elements schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtliche und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Vereinbarte oder von Arts of Elements bestätigte Liefertermine oder Lieferfristen werden jedoch unverbindlich, wenn der Auftragsgeber zu einem späteren Zeitpunkt mit ARTS OF ELEMENTS Ergänzungen und Änderungen am Vertragsgegenstand vereinbart. ARTS OF ELEMENTS ist allerdings in diesen Fällen verpflichtet, dem Käufer einen neuen Liefertermin zu benennen.


Soweit ARTS OF ELEMENTS nicht ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart, gelten alle Angaben anhand der bei Bestellung bekannten Verhältnisse nur annähernd, die Lieferzeitangabe erfolgt nach bestem Wissen, aber unverbindlich.

Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei Lieferanten des Verkäufers befreien für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkungen auf die getroffene Übereinkunft, den Verkäufer von jeglicher Verpflichtung zur Lieferung.

In diesen Fällen scheiden Ansprüche des Käufers aus Rücktritt vom Vertrag oder aus Verzug aus.

Beabsichtigt der Verkäufer sich auf einen Lieferverzug zu berufen, muss er ohne unbegründete Verzögerung den Käufer über Art, Ursache und vorrausichtliche Dauer des Verzuges unterrichten. Kommt die rechtzeitige Lieferung infolge der oben genannten Umstände vorübergehend in Verzug, verschiebt sich die Lieferzeit entsprechend der Störungsdauer.

Lieferungen mit derart verschobenen Lieferzeiten werden in jeder Hinsicht als rechtzeitig angesehen, insoweit der Verkäufer sie alsbald nach Wegfall des Störungsfalles durchführt.

Sowohl Verkäufer als auch Käufer sind jedoch, im Falle derartiger Lieferverzögerungen, vor Beginn der Lieferung berechtigt, dem Vertragspartner durch schriftliche Mitteilungen die Übereinkunft zu kündigen, sofern die Verzögerung bei dem Betreffenden erhebliche wirtschaftliche Einbußen mit sich bringt. Entstehen dem Verkäufer aufgrund von Kündigungen Kosten, ist der Käufer verpflichtet diese Kosten zu begleichen.

Arts of Elements ist ausdrücklich zu Teillieferungen berechtigt. Die volle Ausnutzung des Ladegewichts bzw. der Ladefähigkeit behält ARTS OF ELEMENTS sich vor. Auslieferungswünsche werden berücksichtigt, gelten jedoch nicht als verbindlich.


Ist zum vereinbarten Lieferzeitpunkt an der vom Besteller angegebenen Anschrift kein Empfänger anwesend, ist ARTS OF ELEMENTS berechtigt, die Ware nach eigener Wahl entweder am Lieferort abzuladen oder sie wieder zurück zu transportieren. Die dem Verkäufer dadurch entstehenden Kosten trägt der Käufer.

Der Käufer trägt vom Zeitpunkt des Annahmeverzuges an das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware.

Wird auf dem Lieferschein die Lieferung quittiert, so gilt diese Quittung gegen den Empfänger, es sei denn, er weist die fehlende Empfangsberechtigung des Quittierenden nach.


Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ARTS OF ELEMENTS berechtigt, den ihr insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Die Zusage ist für ARTS OF ELEMENTS nur bindend, wenn die Lieferung ohne Gefahr für Transportmittel und Ware sowie ohne zusätzliche Wartezeiten möglich ist.

Wenn die Anlieferung termingenau vereinbart ist, gerät der Besteller durch die Nichtabnahme in Annahmeverzug und ist ARTS OF ELEMENTS zum Ersatz der durch die Nichtabnahme entstandenen Mehrkosten, insbesondere für Transport, Aufbewahrung, Erhaltung und Wartezeiten verpflichtet.


Außerdem trägt der Käufer vom Zeitpunkt des Lieferverzuges an das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware. Bei Einlagerung der Waren im Betrieb des Verkäufers werden die Lagerkosten nach den gleichen Tarifen berechnet, wie die von gewerblichen Lagerunternehmen für die Lagerung von Fremdgütern üblicherweise in Rechnung gestellt werden.


Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, die Ware am Bestimmungsort abzuladen oder dabei behilflich zu sein. Dies gilt auch für Fahrer von Transportunternehmen, welche der Verkäufer mit der Lieferung beauftragt.

Soweit Mitarbeiter von ARTS OF ELEMENTS beim Abladen bzw. Einlagern mitwirken, handeln diese auf Risiko des Käufers und nicht als Erfüllungsgehilfen von ARTS OF ELEMENTS.


ARTS OF ELEMENTS haftet insbesondere nicht für Schäden, die Mitarbeiter von ARTS OF ELEMENTS fahrlässig verursachen.



5. Gefahrenübergang


Der Leistungsort ist – auch bei Lieferung „frei Bestimmungsort“ – die jeweils vertraglich vereinbarte Verladestelle. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Verkäufer die Transportkosten trägt.

Die Gefahr geht mit der ordnungsgemäßen Verladung in das Transportmittel auf den Käufer über. Wählt der Käufer Selbstabholung, geht die Gefahr mit der ordnungsgemäßen Aussonderung und Bereitstellung zur Abholung und Verladung der Ware auf den Käufer über.


Sofern der Käufer es wünscht, wird ARTS OF ELEMENTS die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

Beanstandungen wegen Transportschäden müssen unverzüglich durch Vermerk auf Lieferschein / Stückliste oder Frachtbrief erfolgen, und Ansprüche sind direkt, gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen oder der handelsüblichen, branchenüblichen o.ä. Fristen, geltend zu machen.


6. Technische Informationen


Wertangaben bei technischen Informationen sind als Mittelwerte zu verstehen, es sei denn, anderes ist aufgeführt. Dem Verkäufer bleiben solche Abweichungen vorbehalten, wie sie trotz üblicher Sorgfalt bei Herstellung der Ware oder bei Bestimmung der Werte unmöglich, oder nur schwer zu vermeiden sind.

Beratungen von Seiten des Verkäufers, in Hinblick auf die technische Anwendung der Erzeugnisse, erfolgen aufgrund der Forschung und Erfahrung des Verkäufers und sind unverbindlich.. Alle Angaben und Informationen über Eignung und Anwendung sind richtungsweisend und stellen den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen frei. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte ist der Käufer verantwortlich.



7. Reklamationen


Der Käufer ist bei Warenempfang zur Warenprüfung verpflichtet.

Die Ware ist vom Empfänger bei Erhalt sofort zu untersuchen und mengenmäßige und qualitative Abweichungen sowie offensichtliche Mängel sind sofort zu rügen.

Mängelbeanstandungen wie Fehllieferungen, die vom Käufer bei der Warenprüfung festgestellt werden, müssen unverzüglich und stets ohne unbegründete Verzögerungen erfolgen. Anderenfalls kann sich der Käufer nicht auf die Mängel im Sinne einer Verletzung des Kaufvertrages berufen.


Bei rechtzeitiger Beanstandung ist der Verkäufer berechtigt die Fehlmängel nachzuliefern sowie bei Qualitätsmängeln oder Fehllieferung das Produkt auszutauschen. Beabsichtigt der Verkäufer keine Neulieferung oder Nachlieferung des Produktes, oder ist das Produkt bei Neulieferung weiterhin mangelhaft, räumt der Verkäufer dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass ein, oder nimmt das Produkt zurück., insoweit es für den Käufer unbrauchbar ist. Eine etwaige Warenrücklieferung sollte mit dem Verkäufer terminlich abgestimmt werden.

Jegliche Gewährleistungsansprüche gegen ARTS OF ELEMENTS stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.


8. Haftung des Verkäufers


Bei tatsächlichen Mängeln, Produktschäden, und Lieferverzug haftet der Verkäufer nur dann, wenn Mängel, Schäden oder Lieferverzug, nachweisbar auf grob fahrlässig entstandenen Fehler oder Versäumnisse des Verkäufers, oder dessen leitende Angestellte zurückzuführen sind. Der Verkäufer zeichnet für Mangelfolgeschäden, wie Betriebsverlust, Zeitverlust, Gewinnverlust o.ä. nicht verantwortlich. Wird dem Verkäufer Produkthaftung gegenüber Dritten auferlegt, ist der Käufer verpflichtet den Verkäufer in entsprechendem Umfang, gemäß Haftung des Verkäufers laut vorliegender Bestimmungen zu entschädigen.



9. Zahlungsbedingungen


Maßgebend sind die am Liefertag gültigen Zahlungsbedingungen des Verkäufers. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist er zur Zahlung von Verzugszinsen nach dem beim Verkäufer jeweils geltenden Verzugszinssatz verpflichtet.

Die Verzugszinsen sind von Ersatzansprüchen des Verkäufers an den Käufer, hinsichtlich weiterer Einbußen die eine Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung durch den Käufer mit sich gebracht haben, unabhängig.

Berechtigte Reklamationen aufgrund wesentlicher Mängel befreien den Käufer nicht von der Einhaltung der Zahlungsbedingungen, mindestens jedoch in Höhe der mangelfreien Ware.

Die Aufrechnung mit bestrittenen Ansprüchen oder Gegenansprüchen, die nicht durch rechtskräftiges Urteil oder Vergleich entgültig festgestellt wurden sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Zurückbehaltung der Kaufsumme, kann nur mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers erfolgen.

Bei Zweifeln an der Zahlungsmöglichkeit des Käufers sowie bei Zahlungsrückstand ist der Verkäufer berechtigt, als Bedingung für Lieferung und andere Vereinbarungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten für sowohl verfallene Guthaben als auch Guthaben infolge getroffener Vereinbarungen zu fordern. Desweiteren werden alle bereits gelieferten und berechneten , aber auch gelieferte und noch nicht berechnete Lieferung sofort – unabhängig einer anderslautenden vorhergehenden Vereinbarung – zur Zahlung fällig.

Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer ist der Verkäufer zur Einstellung weiterer Lieferungen sowie zum Widerruf eingeräumter Zahlungsziele für diese und andere Lieferungen berechtigt.

Ein Abzug von Skonto oder jede andere Zahlungsmodalitäten bedarf besonderer schriftlichen Vereinbarung.


10. Eigentumsvorbehalt


Dem Verkäufer bleibt das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware solange vorbehalten, bis der gesamte Kaufpreis, nebst Zinsen, zusätzlicher Kosten u.a. in voller Höhe bezahlt ist. Wechsel, Scheck oder Zahlungsanweisungen gelten erst dann als geleistete Bezahlung, wenn sie in vollem Betrag eingelöst sind.

Der Verkäufer behält sich das Recht zum Wareneinzug vor, falls die Bezahlungsfrist überschritten wird. Wenn die Produkte des Verkäufers weiterverkauft oder weiterverarbeitet werden, tritt der Käufer seine hiermit entstandenen Forderungen bis zu Höhe des noch offenstehenden Kaufpreises an den Verkäufer ab.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerkes des Verkäufers. Für Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand Gelsenkirchen.


Für diese Verkaufsbedingungen, sowie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Gelsenkirchen, 20.05.2018

Stand Mai 2018


  

0209 / 957 00 31

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